Schnelles Internet: Ein Recht auf Breitband für jeden?09.07.2015
Wenn das Hochladen mal wieder ewig dauert … Langsames Internet bringt sowohl Unternehmen als auch Verbraucher regelmäßig zur Verzweiflung. Geht es allerdings nach der CDU, so hat das nervige Schneckentempo bald ein Ende. Die Partei macht sich dafür stark, dass jeder Bundesbürger über einen schnellen Internetzugang verfügt. Wie hoch die Mindestgeschwindigkeit sein soll und wer ähnliche Pläne verfolgt, verrät PREISVERGLEICH.de.
Berlin/Stuttgart – Die CDU möchte einem Medienbericht zufolge einen Rechtsanspruch auf eine schnelle Internetverbindung einführen. Das wolle die zuständige Programmkommission der Partei vorschlagen, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. In dem Bericht der Kommission heiße es, die CDU werde „einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten“.
Klagerecht bei langsamer Verbindung?
Würde der Vorschlag umgesetzt, dann hätten alle Menschen und Unternehmen in Deutschland das Recht auf einen Internetanschluss mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde. Dieses Tempo wollen CDU, CSU und SPD bis 2018 in ganz Deutschland erreichen. Einen rechtlichen Anspruch darauf haben sie bislang allerdings nicht vereinbart. Gäbe es diesen Rechtsanspruch, könnten Verbraucher klagen, wenn sie nicht schnell genug surfen können.
Das größte Problem beim flächendeckenden Breitbandausbau sind die enormen Kosten. Im Bericht der CDU-Kommission heißt es: „Wir wissen, dass der flächendeckende Netzausbau ein ambitioniertes Ziel ist.“
FDP fordert ebenfalls einen Rechtsanspruch
Auch im Südwesten soll aus Sicht der baden-württembergischen FDP jeder Bürger ein Recht auf schnelles Internet haben. Wenn Grün-Rot in die Landesverfassung die staatliche Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse auf dem Land im Vergleich zu Ballungsräumen aufnehmen wolle, solle das auch für die Breitbandversorgung gelten, sagte Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Damit bekomme der Ausbau mit schnellem Internet Verfassungsrang und werde für jede Landesregierung verpflichtend.
Für eine Änderung der Landesverfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten notwendig; dafür muss auch die CDU mit ins Boot geholt werden. Wann Gespräche auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden zu dem Thema stattfänden, konnte Rülke noch nicht sagen.
Mehr über die Grundlagen zum schnellen Internet via Breitband erfahren Neugierige im folgenden Video:
Quelle: YouTube/schlaubide
Text: dpa/lsw/pvg
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