Machen zu geringe Geschwindigkeiten eine Kündigung des DSL-Vertrag möglich?16.04.2015
Internetprovider locken mit Highspeed und zahlreichen Optionen. Doch was können Verbraucher unternehmen, wenn die Anbieter ihre versprochenen Leistungen nicht einhalten können? Eine Kündigung gestaltet sich schwierig.
Den passenden Internettarif zu finden, ist nicht immer leicht. Oftmals ist dies mit Preise vergleichen und weiteren Mühen verbunden. Umso ärgerlich wird es, wenn der ausgewählte Tarif am Ende nicht das liefert, was er eigentlich verspricht. Kunden sind dann oftmals die Hände gebunden. Die Anbieter berufen sich auf ihre AGB und die Leistungsbeschreibungen, die für eine maximale Geschwindigkeitsauslastung notwendig sind. Ein Internetnutzer in München wollte sich jedoch nicht so leicht abfertigen lassen und kündigte außerordentlich.
Zusatz „Bis zu“ macht es schwierig
Konkret war dem Kunden eine maximale Datenrate von „bis zu 18 MBit/s“ zugesichert. Dauerhaft kamen bei ihm jedoch nur 30 bis 40 Prozent der versprochenen Geschwindigkeit an. Nach regelmäßigen Messungen surfte der Nutzer durchschnittlich mit 5,4 bis 7,2 MBit/s im Netz. Als Konsequenz daraus kündigte der Kunde den Vertrag noch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Der Provider stimmte jedoch nicht zu, sodass letztlich das Amtsgericht München in dem Fall entscheiden musste.
Der Richter stimmte dem Kläger schließlich zu und entschied, dass eine Kündigung berechtigt sei. Der Provider müsse zwar nicht dauerhaft die maximale Geschwindigkeit leisten, jedoch zeitweise zweistellige Werte liefern. Dauerhaft zwischen 5 und 7 MBit/s seien daher deutlich zu wenig. Da hilft auch der kleine Zusatz von „bis zu“ in den AGB nichts. Diese Klausel stufte der Richter sogar als unwirksam ein. Ein Kunde könne nicht davon ausgehen, dass lediglich 30 bis 40 Prozent der vereinbarten Leistung vertragsgemäß seien.
Regelmäßiger Speedtest gibt Sicherheit
Kunden bei denen deutlich zu geringe Datenraten ankommen, können in Zukunft also auf eine vorzeitige Kündigung hoffen. Dabei sind allerdings die Rahmenbedingungen jedes einzelnen Falles entscheidend. Nicht jede Abweichung macht eine Kündigung möglich. Sollten allerdings erheblich niedrigere Bandbreiten wie im vorliegenden Fall ankommen, stehen die Chancen nicht schlecht. Wer das Gefühl hat, dass dies der Fall ist, sollte regelmäßig einen Speedtest durchführen und die Ergebnisse protokollieren. Unternimmt der Anbieter im Anschluss nichts gegen diesen Umstand, steht dem Versuch einer Sonderkündigung nichts im Weg.
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