Verbraucher empört: Kabel Deutschland erhöht Preise24.07.2014
Bestandskunden von Kabel Deutschland erhalten aktuell Briefe, in denen sie auf eine Preiserhöhung für ihren Internet- und Telefon-Vertrag ab dem 1. Oktober hingewiesen werden. Verständlicherweise sind viele Kunden empört darüber.
Seit Montag, den 7. Juli, bekommen Bestandskunden Post von ihrem Kabel- und Telefonanbieter, in der sie auf eine Preiserhöhung für ihren laufenden Vertrag ab dem 1. Oktober hingewiesen werden.
Auf seiner Webseite begründet Kabel Deutschland die Preisanpassung mit Kostensteigerungen für das Kabelnetz und schreibt, dass „insbesondere die Kosten für den Betrieb des Kabelnetzes in letzter Zeit deutlich gestiegen seien“. „Deshalb passen wir die Preise zum 01.10.2014 für die Internet- und Telefonanschlüsse an. Die Preiserhöhung beträgt weniger als 5 Prozent der bisherigen Grundgebühr (Basispreis).“
Welche Tarife sind betroffen?
Für folgende Tarife gibt es laut Kabel Deutschland eine Preisanpassung:
- Internet und Telefon 6plus: von 24,90 auf 26,14 Euro
- Internet und Telefon 16: von 24,90 auf 26,14 Euro
- Internet und Telefon 32flex: von 24,90 auf 26,14 Euro
- Internet und Telefon 32: von 29,90 auf 31,39 Euro
- Internetanschluss 32: von 29,90 auf 31,39 Euro
Kundenverträge, die sich innerhalb der Mindestvertragslaufzeit befinden, seien nicht betroffen. Kabel Deutschland weist auch darauf hin, dass sich die Mindestvertragslaufzeit und auch andere Bestandteile durch die Preiserhöhung nicht ändern.
Greift das Sonderkündigungsrecht?
Verständlicherweise reagieren die Kunden auf die Preiserhöhung unterschiedlich sauer und fragen sich, was sie dagegen tun können. Schließlich brauchen sie ihren Internetanschluss. Können Sie beispielsweise von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?
Dazu sagen die Verbraucherschützer, die das Sonderkündigungsrecht als „Lösungsrecht“ bezeichnen: „Ein Lösungsrecht müsse grundsätzlich nur dann eingeräumt werden, wenn es sich um eine wesentliche Preiserhöhung handele. Von einer wesentlichen Preiserhöhung sei dann auszugehen, wenn diese mehr als 5 Prozent des bisher zu entrichtenden Entgelts beträgt. In diesen Fällen der Preiserhöhung um mehr als 5 Prozent sei den Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen“.
Verbraucherschützer raten
Derzeit können die Juristen der Verbraucherzentrale Bayern bezüglich der AGB-Klausel von Kabel Deutschland keinen Verstoß des Unternehmens gegen AGB-rechtliche Vorschriften feststellen. Verbraucherschützer raten deshalb den betroffenen Kunden, Zahlungen nicht einzubehalten. Es obliege jedoch Kabel Deutschland darzulegen, dass Kostensteigerungen in dieser Höhe tatsächlich angefallen sind und dass diese erst nach Vertragsschluss entstanden sind. Außerdem müssen genaue Gründe für die Kostensteigerung dargelegt werden. Die Aussage, dass die „Kosten für den Betrieb des Kabelnetzes“ gestiegen seien, ist nach Meinung der Verbraucherschützer viel zu pauschal.
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