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Schnelle Frequenzabgabe von o2/E-Plus gefordert08.07.2014

Schnelle Frequenzabgabe von o2/E-Plus gefordertAm 2. Juli genehmigte die EU-Kommission in Brüssel die Fusion von o2 und E-Plus. Die Auflagen betreffen die Netzkapazität, Frequenzen und bestehende Vereinbarungen mit anderen Unternehmen. Nach Vorgabe der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird noch im Jahr 2014 ein Vergabeverfahren für die nach dem Zusammenschluss freiwerdenden Mobilfunk-Frequenzen im Bereich 900 MHz und 1 800 MHz gestartet.

Nachdem nun die Fusion von o2 und E-Plus von der EU-Kommission in Brüssel genehmigt wurde, geht es um die Einhaltung der Auflagen. Frequenzen sollen schnellst­mög­lich abgegeben werden.

Frequenz-Neuvergabe noch 2014

Die Bundesnetzagentur gab am 4. Juli den Fahrplan für die Frequenz-Neuvergabe vor. Der Chef der Bundesnetzagentur Jochen Homann sagte dazu: „Wir wollen so früh wie möglich die notwendigen Ressourcen für mobiles Breitband bereitstellen und den Wettbewerbern eine frühzeitige Frequenznutzung ermöglichen. Unser Ziel ist es, dass die Wettbewerber schnell auf die Frequenzausstattung des Fusionsunternehmens reagieren können.“ Zur Sicherstellung diskriminierungsfreier Frequenzausstattungen sei es erforderlich, „dass das Spektrum bei 900 MHz und 1 800 MHz nach dem kommenden Vergabeverfahren frühzeitig durch das Fusionsunternehmen geräumt sein wird“.

Noch im im 4. Quartal 2014 soll deshalb ein Vergabeverfahren für die Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 1 800 MHz von der BNetzA eröffnet werden. Die Behörde ist – wie immer bei der (Neu-)Vergabe von Frequenzspektrum – darum bemüht, dass sich die Frequenzausstattungen der Netzbetreiber in einem „offenen und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren“ ergeben und dass „kein Marktteilnehmer benachteiligt wird“.

Frequenzausstattung aller Wettbewerber im Blick

Auch das Frequenzspektrum im Bereich 700 MHz findet in der Mitteilung der BNetzA Erwähnung. Die Neuvergabe dieses Frequenzspektrums könnte ebenfalls in diesem Vergabeverfahren noch dieses Jahr geregelt werden, dies setze aber „einen nationalen Konsens zwischen Bund und Ländern voraus“.

Vorausschauend rückt auch der nächste Schritt schon ins Visier. Nach dem diesjährigen Vergabeverfahren wird die BNetzA mit Blick auf die veränderten Frequenzausstattungen aller Wettbewerber „in einer Gesamtbetrachtung erneut untersuchen“, ob insbesondere für den Bereich der UMTS-Frequenzen bei 2 GHz weitere Maßnahmen erforderlich sind.

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