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Vectoring-Liste startet bald11.06.2014

Vectoring-Liste startet baldAm 30. Juli soll der Start der Vectoring-Liste erfolgen. Die Bundes­netz­agentur (BNetzA) legte für den Einsatz von VDSL Vectoring im Netz der Deutschen Telekom recht­liche und tech­nische Rahmen­be­dingungen fest, die der Bundesverband Breit­band­kommunikation (BREKO) vorab einsehen konnte. Trotz einiger Anmerkungen fiel die Kritik des BREKO überwiegend positiv aus.

BNetzA legte Rahmenbedingungen fest

Für den Einsatz von VDSL Vectoring im Netz der Deutschen Telekom hat die Bundes­netz­agentur (BNetzA) nun die recht­lichen und tech­nischen Rahmen­be­dingungen festgelegt. Zwar muss der Ent­scheidungs­entwurf noch der EU-Kommission zur Konsultation vorgelegt werden, dennoch tritt er schon jetzt vorläufig in Kraft.

Am 30. Juli soll der Start der Vectoring-Liste, in die sich die Telekommunikations­anbieter mit ihren konkreten Aus­bauprojekten eintragen können, erfolgen.

Die Telekom musste zur Führung der Vectoring-Liste eine eigenes Datenschutzkonzept entwickeln, was zum „chancen­gleichen Vectoring-Ausbau beitragen“ würde, so BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers. Wer sich als Erster mit dem Wunsch, einen bestimmten Kabel­verzweiger (KVz) auszubauen, in die Vectoring-Liste einträgt, hat diesen für sich reserviert. Aller­dings muss dann innerhalb eines Jahres der Ausbau mit der Vectoring-Technik an diesem Standort erfolgen.

Telekom wird kontrolliert

Die BNetzA legte fest, dass die Telekom einen Tag vor der Einführung der Vectoring-Liste ihre vorgesehenen Ein­tragungen bei der Bundes­behörde einreichen muss. So können nachträgliche Anpassungen besser identifiziert werden. Falls die Telekom anschließend nicht sorgsam mit ihren Eintragungen in die Vectoring-Liste umgeht – also trotz Reservierung den KVz nicht ausbaut – besteht zusätzlich ein Schaden­ersatz­anspruch. Die Höhe dieser Vertragsstrafe beträgt zurzeit 1.000 Euro (netto).

Der BREKO kritisierte u. a. die geringe Höhe des Betrages, die Missbrauch nicht verhindern würde und schlug stattdessen vor, die Höhe der Vertragsstrafe vom Umsatz des jeweiligen Unternehmens abhängig zu machen.

Bewährung in der Praxis

Die Praxis wird letztendlich zeigen, wie alles funktioniert.

BREKO-Präsident Ralf Kleint sagte:  „Die von der Bundes­netzagentur festgelegten Regelungen müssen sich nun in der Praxis bewähren. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass VDSL Vectoring technisch und organisatorisch funktionieren wird – und wir unser Investitionsversprechen von 9,1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2018 einhalten werden.“

Mit dem Start der Glasfaser-Offensive von BREKO verpflichteten sich die alternativen Netzbetreiber des Verbandes, innerhalb der nächsten vier Jahre bis zu 9,1 Milliarden Euro zu investieren und somit bis zu 11,2 Millionen Anschlüsse mit Bandbreiten von 50 Mbit/s zu versorgen. Diese Größe entspricht etwa 75 Prozent aller Anschlüsse, die sich außerhalb von Ballungs­zentren befinden.

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