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Einstweilige Verfügung gegen Telekom03.06.2014

Einstweilige Verfügung gegen Telekom Die Telekom bewarb ihr Entertain-Paket in irreführender Weise für den Kunden. Deshalb erließ das Oberlandesgericht Köln gegen die Telekom eine einstweilige Verfügung. Inzwischen korrigierte die Telekom den Wortlaut der Werbung auf ihrer Internetseite.

„Nur 34,95 Euro/Monat für die ersten 6 Monate, danach 39,95 Euro/Monat“ – so bewarb die Telekom ihr Entertain-Paket. Das ist irreführend, wenn der Preis danach nochmals steigt, entschied das Oberlandesgericht Köln und erließ eine einstweilige Verfügung.

Werbung darf nicht irreführend sein

Die Werbung um neue Vertragskunden erfolgt bei den Netzbetreibern häufig durch Rabattaktionen, bei denen in den ersten Monaten der Laufzeit die Grundgebühr erlassen oder ermäßigt wird. Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn der Kunde genau über die Folgebedingungen informiert wird. So muss eine anschließende Preissteigerung für den Kunden klar ersichtlich sein.

Im konkreten Fall gab es in einer Werbeanzeige der Telekom für das Entertain-Paket eine zweimalige Preissteigerung, von der aber nur die erste explizit ausgewiesen wurde. Das Paket Entertain Comfort sollte nach der Werbung in den ersten sechs Monaten der Laufzeit 34,95 Euro kosten und ab dem siebten Monat dann 39,95 Euro. Interessenten mussten demnach davon ausgehen, dass bei Nichtkündigung des Vertrages dauerhaft monatlich 39,95 Euro für den Vertrag zu zahlen wären.

Doch falsch gedacht, denn im Kleingedruckten wies die Telekom darauf hin, dass der Vertrag nach Ablauf der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit ab dem 25. Vertragsmonat 44,95 Euro kostet.

Telekom korrigierte den Wortlaut

Das Gericht stellte fest, dass die Aussage „Nur 34,95 Euro/Monat für die ersten 6 Monate, danach 39,95 Euro/Monat“ objektiv falsch sei. Der Kunde würde „nicht damit rechnen, dass automatisch nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit eine weitere Erhöhung des Preises um 5 Euro/Monat eintritt.“ Eine objektiv falsche Angabe könne auch nicht durch eine Fußnote richtig gestellt werden.

Die einstweilige Verfügung zeigte Wirkung. Die Telekom korrigierte den Wortlaut auf ihrer Internetseite und weist nun die Konditionen entsprechend klar ersichtlich für den Kunden aus. Nun kann man hier lesen: „… bis zum 24. Monat 39,95 Euro …“.

 

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