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Nein zur Vorratsdatenspeicherung09.04.2014

Nein zur VorratsdatenspeicherungGestern sprach der Europäische Gerichtshof sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Demnach verstoßen die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung gegen das EU-Recht. Aber anders als bislang geplant will die Bundesregierung keinen schnellen deutschen Gesetzentwurf dazu vorlegen.

Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde mit dem gestrigen Urteil für ungültig erklärt. So kritisieren die Luxemburger Richter des Europäischen Gerichtshofes, dass die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ohne konkreten Anlass ein „Eingriff von großem Ausmaß und von besonderer Schwere“ in die Grundrechte der Bürger sei. Sie verletze das Recht auf Datenschutz und die Achtung des Privatlebens.

EuGH-Urteil schafft neue Lage

Da das Bundesverfassungsgericht 2010 die deutsche Regel gekippt hatte, existiert derzeit in Deutschland keine gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Union und SPD wollten die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen, aber erst das EuGH-Urteil abwarten.

Nun allerdings will die Bundesregierung anders als bislang geplant keinen schnellen deutschen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) sagten in Berlin, dass mit dem Urteil der Luxemburger Richter eine neue Lage entstanden sei. Maas betonte: „Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet.“ Weiter sagte er:  „Auch Zwangsgelder drohen nicht mehr. Es besteht jetzt kein Grund mehr, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen.“

Mehrheitsfähige Neuregelung für Deutschland

Beide Minister kündigten an, das Urteil nun sorgfältig auszuwerten und zu prüfen und sich dann gemeinsam über das weitere Vorgehen abzustimmen. De Maizière betonte, dass nach Ansicht von Fachleuten die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung schwerer Verbrechen notwendig sei. „Ich dränge auf eine rasche, kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung“, sagte er.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco), der das deutliche Urteil des Europäischen Gerichtshofes begrüßte, appellierte zugleich an die Bundesregierung, sich von den Plänen zur Wieder­ein­führung der Vorrats­daten­speicherung zu verabschieden, da eine Wiedereinführung der Vorrats­daten­speicherung in Deutschland und die damit verbundenen Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Internetunternehmen gefährden, sondern den gesamten Internet-Standort Deutschland schwächen würden.

 

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