BNetzA: Mehr Transparenz für den Kunden27.02.2014
Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Rechtsverordnung veröffentlicht, die Festnetz- und Mobilfunkanbieter zu mehr Transparenz bei den Übertragungsraten ihrer Breitbandanschlüsse verpflichten soll.
Mit dem Ziel, mehr Transparenz für den Kunden zu schaffen, veröffentlichte am Dienstag die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Entwurf einer Rechtsverordnung, mit der sie Festnetz- und Mobilfunkanbieter zu mehr Transparenz bei den Übertragungsraten ihrer Breitbandanschlüsse verpflichten will.
Rechtsanspruch auf Informationen zur Übertragungsrate
Künftig müssen die Anbieter Kunden bereits bei Vertragsabschluss in einem übersichtlichen Informationsblatt über die maximal mögliche Bandbreite sowie die Mindestbandbreite informieren. Im Mobilfunkbereich soll nach Möglichkeit auch die durchschnittliche Bandbreite angegeben werden. Außerdem ist vorgesehen, dass jeder Verbraucher einen Rechtsanspruch auf Informationen zu seiner konkreten Übertragungsrate erhalten soll.
Freie Routerwahl gefordert
Im Verordnungsentwurf ist darüber hinaus verankert, dass Kunden Zugangskennungen und Passwörter vom Anbieter mitgeteilt bekommen, damit die Kunden nicht nur den Router des Anbieters, sondern auch Router anderer Hersteller nutzen können.
„Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird. Entscheidend ist dabei, dass er diese Informationen von seinem Telekommunikationsanbieter auf eine einfache und verständliche Art und Weise erhält und sich nicht mühevoll zusammen suchen muss. Daher haben wir mit dem heute vorgelegten Entwurf einer Transparenz-Verordnung einen einheitlichen Rechtsrahmen vorgelegt, der für alle Anbieter gleichermaßen gelten soll“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Verbesserung beim Anbieterwechsel
Und Homann erklärte weiter: „Zur Verbesserung des Anbieterwechsels soll der Endkunde in der monatlichen Rechnung jeweils über das aktuell gültige Ende seiner Mindestvertragslaufzeit informiert werden und einen Hinweis erhalten, wo er ausführliche Informationen zum Anbieterwechsel finden kann. Damit verbinden wir Verbraucherschutz und aktive Wettbewerbsförderung.“
Der Entwurf der Transparenz-Verordnung basiert auf Eckpunkten, die die Bundesnetzagentur im Mai 2013 veröffentlichte und intensiv mit der Branche diskutierte. Bis zum 31. März besteht nun die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf der Rechtsverordnung abzugeben. Für die endgültige Fassung der Transparenz-Verordnung muss das Einvernehmen mit den zuständigen Bundesministerien und dem Deutschen Bundestag hergestellt werden. Erst dann ist der Weg frei, um die Rechtsverordnung zu erlassen.
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