Anbieterwechsel: BNetzA verhängt Bußgeld20.02.2014
Wegen schleppendem Anbieterwechsel verhängte die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun Bußgeld.
Drei große Telekommunikationsunternehmen sollen insgesamt 225.000 Euro Strafe zahlen, weil der Wechsel der Kunden zwischen den Anbietern viel zu schleppend verlief. Gegen einen vierten Anbieter hat die Bundesnetzagentur ein Verfahren eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur hat Ernst gemacht und gegen die drei großen Telekommunikationsunternehmen 1&1, Vodafone und o2 Bußgelder in Höhe von jeweils 75.000 Euro verhängt. Im Telekommunikationsgesetz heißt es, dass der Wechsel eines DSL Anbieters bei der technischen Umschaltung nicht länger als einen Kalendertag dauern darf. DSL Anbieter, die dagegen verstoßen, müssen mit einem Bußgeld seitens der Bundesnetzagentur rechnen.
Neuer und alter Anbieter in der Pflicht
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, bekräftigte das nochmals, als er in einer Pressemitteilung erläuterte: „Endkunden sollen vor langwierigen Ausfällen beim Anbieterwechsel geschützt werden. Die Unterbrechung darf nicht länger als einen Kalendertag andauern. Der Gesetzgeber nimmt dabei nicht nur den neuen, sondern auch den alten Anbieter in die Pflicht, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu treffen.“
Im vergangenen Jahr habe es zahlreiche Fälle gegeben, bei denen es zu einer Versorgungsunterbrechung beim Anbieterwechsel gekommen ist. Die Zahl der Beschwerden läge entsprechend hoch. Verbraucher können sich hierfür an eine gesondert zum Anbieterwechsel geschaffene Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur wenden.
Wechselprozesse müssen optimiert werden
Die drei DSL Anbieter, gegen die die Bundesnetzagentur im April vergangenen Jahres ein Verfahren einleitete, hätten wiederholt ihre gesetzlichen Pflichten verletzt. Die Geldbußen sind allerdings noch nicht rechtskräftig.
Insgesamt zeigt sich die Bundesnetzagentur noch nicht zufrieden mit den Wechselprozessen. Die gesamte Branche ist aufgefordert, erhöhte Anstrengungen zu unternehmen, um durch automatisierte und standardisierte Abstimmungsprozesse mit einer geringeren Fehlerquote beim Anbieterwechsel zu arbeiten.
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