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DSL Verträge: Ab Oktober nun auch online kündbar06.10.2016

Bild DSL-Anbieter wechselnDurch eine Gesetzesänderung ist es nun seit dem 1. Oktober möglich, DSL-Verträge auch online zu kündigen. Verbraucher müssen somit nicht mehr den schriftlichen Weg mit Unterschrift wählen. Damit haben Die Kunden die Möglichkeit einfacher, unkomplizierter und schneller zu kündigen. PREISVERGLEICH.de zeigt wie es funktioniert und was bei der Onlinekündigung zu beachten ist.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat eine wichtige Änderung bekannt gegeben. Alle Verträge die online abgeschlossen wurden können nun auch online gekündigt werden. Das betrifft zum Beispiel Handyverträge, Stromverträge und eben auch DSL-Verträge. Die Online-Kündigung wird durch eine Gesetzesänderung des § 309 Nr. 13 im BGB möglich. Sie wurde bereits im Dezember 2015 durch den Bundestag als „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechtes“ verabschiedet.

Was bedeutet die Änderung für den Verbraucher?

In der heutigen Zeit werden online Buchungen vorgenommen und Verträge geschlossen. Der Vertragsabschluss wird schnell und unkompliziert ermöglicht. Der Kunde soll den Vertrag zügig abschließen und nicht lange überlegen. Dagegen war die Kündigung bisher kompliziert und mit hohem Aufwand verbunden. Mit einer Kündigung per Email oder SMS gestaltet sich die Beendigung eines Vertrages wesentlich verbraucherfreundlicher. Die Hürde ist nicht mehr so groß und so werden mehr Verbraucher die Chance nutzen ihren DSL-Tarif zu wechseln. Damit steigt für die Anbieter auch der Konkurrenzdruck und die Kunden können mit besseren Angeboten rechnen.

Das gilt es bei der online Kündigung zu beachten

Die neue Regelung für die Kündigung von Verträgen betrifft nur Neuverträge, die ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden. Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind bestehende Altverträge ausgeschlossen. Aber für Neuverträge gilt: Wenn sie online abgeschlossen werden, dann können sie auch online gekündigt werden. Dann ist nicht mehr wie bisher die Schriftform notwendig, sondern es genügt die Textform. Diese Art der Kündigung darf von Unternehmen nicht mehr ignoriert werden. Wichtig ist bloß, dass die Kündigungsabsicht deutlich erkennbar ist. Mit den Änderungen werden die Telekommunikationsanbieter jedoch auch weiterhin versuchen ihre Kunden nach einer Kündigung umzustimmen und mit häufigen Anrufen dazu zu bewegen die Kündigung rückgängig zu machen. Daher ist es durchaus sinnvoll vor einer Kündigung für den Anbieterwechsel Alternativangebote zu vergleichen, um so eine bessere Übersicht zu haben und einen neuen besseren Tarif zu finden.

Die wichtigsten Infos zur Änderung in der Übersicht:

-gilt für Neuverträge ab 1. Oktober 2016
-nur noch Textform, keine Schriftform mehr erforderlich
-Sie können kündigen per Brief, per Fax (Tele- und Computer-Fax), Email, SMS
-eingescanntes PDF und ähnliches versenden
-eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr notwendig

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