Freie WLAN-Hotspots: IT-Experten warnen vor offenen Netzen30.08.2016
Als die Regierungskoalition vor wenigen Wochen mit dem neuen Telemediengesetz die ungeliebte Störerhaftung abschaffte, war die Freude bei WLAN-Betreibern groß. Lästige Abmahnungen für den Missbrauch öffentlicher WLAN-Hotspots schienen damit vom Tisch zu sein. Doch die Freude war wohl etwas verfrüht: Branchenexperten warnen derzeit davor, dass die Lage bei möglichen Unterlassungsansprüchen weiterhin nicht geklärt ist. Warum Sie Ihr WLAN weiterhin gut verschlüsseln sollten, verrät PREISVERGLEICH.de.
Berlin – Wer ein drahtloses Heimnetzwerk betreibt, sollte dieses weiterhin verschlüsseln – und sich gut überlegen, wer Zugang erhält. Denn obwohl Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nun von der Haftung für Rechtsverstöße ihrer Nutzer befreit sind, ist die Lage bei möglichen Unterlassungsansprüchen weiterhin unklar. Wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) erklärt, findet sich im Gesetzestext kein expliziter Hinweis darauf, dass Anbieter vor Unterlassungsansprüchen nun geschützt sind.
Unsicheres WLAN lädt Betrüger ein
Lädt ein Dritter über das Netzwerk urheberrechtlich geschütztes Material wie Filme oder Musik herunter oder verbreitet er es über Tauschbörsen, so drohen nach wie vor Abmahnungen durch die Rechteinhaber wie Plattenfirmen oder Filmstudios. In diesen Schreiben wird häufig die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, und der Unterzeichnende trägt in der Regel die Kosten des abmahnenden Anwalts. Bis zu einer abschließenden Klärung der Unterlassungsfrage sollten WLAN-Betreiber also weiterhin ihre Netze geschlossen halten.
Was sagt der Europäische Gerichtshof zur Störerhaftung?
Mit der am 21. Juli verabschiedeten Änderung des Telemediengesetzes unterliegen Menschen, die anderen einen Internetzugang über ein WLAN anbieten, nicht mehr der sogenannten Störerhaftung. Das heißt: Sie können nicht mehr für die Rechtsverletzungen von Mitnutzern haftbar gemacht werden. Rechtssicherheit dürfte es der Arbeitsgemeinschaft zufolge aber frühestens im September geben. Dann will sich der Europäische Gerichtshof grundsätzlich mit der Rechtmäßigkeit der Haftung von WLAN-Betreibern in Deutschland beschäftigen.
Hintergrundinformationen zur Störerhaftung erhalten Sie im folgenden Video:
Que..e: YouTube/devolo – Business Solutions
Text: dpa/tmn/pvg
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