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Routerfreiheit: Warum kaufen Verbraucher lieber teurer?28.07.2016

Foto Viele Kunden verzichten freiwillig auf die Routerfreiheit. Warum?Der Routerzwang wird zum 1. August 2016 per Gesetz aufgehoben, aber die Mehrheit der Verbraucher wird die dadurch gewonnene Routerfreiheit wohl nicht in Anspruch nehmen und beim teureren „Zwangsrouter“ bleiben, wie eine aktuelle Studie von PREISVERGLEICH.de vermuten lässt.

Am 1. August ist es soweit und der Routerzwang fällt der Aktualisierung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) zum Opfer. Der Routerzwang bewirkte bislang, dass die Verbraucher beim Abschluss eines Internettarifs kein eigenes Gerät für den Internetzugang verwenden konnten. Da der Netzbetreiber die Zugangsdaten zurückhalten konnte, waren Neukunden dazu gezwungen, das mitunter teure Routergerät des Netzanbieters zu erwerben.

Viele Kunden verzichten auf Routerfreiheit

Wie sich die Verbraucher nun ab dem 1. August verhalten werden, lässt sich bereits heute absehen. So stellt die Deutsche Telekom AG ihren Internetkunden schon im Voraus seit mehreren Monaten frei, den zum jeweiligen Tarif empfohlenen Telekom-Router zu wählen oder stattdessen auf eigene Hardware zurückzugreifen. Diese Option bei der Telekom ermöglicht es, schon vor dem 1. August eine Aussage zur Routerfreiheit zu treffen. Das Verbraucher- und Vergleichsportal PREISVERGLEICH.de hat dazu eine Stichprobe von über 4.300 Internet-Tarifabschlüssen ausgewertet*. Das Interessante: Die Mehrheit der Telekom-Kunden hat bislang auf die Routerfreiheit verzichtet.

Insgesamt entscheiden sich 39% der Kunden für einen eigenen Router unabhängig vom Tarifabschluss. Sie nutzen damit die Routerfreiheit, welche die Telekom schon vor dem 1. August einräumte. Bei 61% der Internetverträge ist hingegen ein neuer Router der Telekom Bestandteil. Die Abschaffung des Routerzwangs ist anhand dieser Verteilung zwar durchaus relevant, da voraussichtlich etwa 4 von 10 Kunden nicht mehr die Hardware des Netzanbieters beziehen wollen; aber berücksichtigt man die Mehrkosten, die mit der Anbieter-Hardware verbunden sind, müsste die Routerfreiheit eigentlich viel populärer sein.

Vorteile durch Ende des Routerzwangs

Neukunden, die ab 1. August ihren Router selbst beschaffen dürfen und die Zugangsdaten vom Anbieter gemäß §11 Abs. 3 Satz 3 FTEG kostenfrei ausgehändigt bekommen, wird auf jeden Fall empfohlen, den Preis der vom Netzbetreiber angebotenen Hardware mit anderen Anbietern zu vergleichen. Zwei Beispiele zeigen, wie sehr sich der Preisvergleich von Hardware und das Ausnutzen der Routerfreiheit lohnen kann.

Beispiel 1:
Die Telekom bietet zu ihren Tarifen u.a. den Router „Speedport W724V“ für 149,99 zuzüglich 6,95 Euro Versand zum Kauf an. Eine Anfrage auf PREISVERGLEICH.de zeigte, dass das Gerät inklusive Versand im Zeitraum vom 24. bis 30. Juni auch für durchschnittlich 90,20 Euro zu haben war. Man hätte in diesem Fall 39,9% der Routerkosten einsparen können.

Beispiel 2:
Der Router „Speedport Hybrid“, der beispielsweise im Tarif „MagentaZuhause M Hybrid“ bezogen werden kann, kostet 399,99 Euro zuzüglich 6,95 Euro Versand. Im Vergleich dazu lag im Zeitraum vom 24. bis 30. Juni der günstigste Preis bei durchschnittlich 279,99 Euro und somit 30% niedriger.

Beitrag für die Umwelt leisten

Neben dem Kauf eines Routers hatten Verbraucher bisher auch die Möglichkeit, die Hardware des Netzbetreibers nur zu mieten. Bei Laufzeiten von etwa zwei Jahren war das bisher meist auch günstiger als der Kauf. Das Ende des Routerzwangs wertet den Erwerb eines Routers nun aber entscheidend auf, da das Gerät künftig unabhängig der Zugangsdaten immer weiter genutzt werden kann – theoretisch ein Leben lang. Neben den gesparten Kosten für den Verbraucher ist das vor allem noch ein Beitrag für die Umwelt. Bisher war für jeden Neuanschluss ein neues Gerät nötig. Alte Router kommen zwar als IT-Schrott zum Recycling, doch neben den Metallen, die dem Rohstoffkreislauf wieder zugeführt werden, fallen auch große Mengen Kunststoff an, die in Müllverbrennungsanlagen landen. Das Aufkommen von Elektroschrott soll sich ohne den Routerzwang verringern.

Routerwahl eine Frage des Alters?

Bei der Telekom sind es bisher vor allem die jüngeren Kunden gewesen, welche die Chancen und Vorteile der Routerfreiheit erkannt und genutzt haben. Von den Verbrauchern unter 40 Jahren (71%) wählen mehr als ein Viertel (26,7%) den Telekom-Router ab und suchen Alternativen, während bei den Verbrauchern im Alter von 40 und mehr Jahren (29%) sich nur 13,3% eigene Hardware beschaffen. Womöglich spielt hierbei die Technikaffinität der Jugend ebenso eine Rolle, wie der bessere Vermögensstand älterer Verbraucher sowie die Unwissenheit über ein zugegeben wenig attraktives Thema. „Routerzwang“ klingt eben nicht sexy. Auch die Politik tat sich mit dem Thema denkbar schwer.

Deshalb wird der Routerzwang (erst jetzt) beerdigt

Gegenüber den Vorteilen, welche das Ende des Routerzwangs den Verbrauchern beschert, ist es verwunderlich, dass das FTEG nicht früher reformiert wurde. Den Anstoß dazu gab es immerhin schon im Januar 2013, nachdem ein Verbraucher eine Routerzwang-Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegte. Zunächst sah die Bundesnetzagentur keine rechtliche Handhabe, da gesetzlich nicht festgelegt war, wo das Hoheitsgebiet des Netzbetreibers endet. Gehört der Router etwa noch zum Netz? Erst nachdem der Netzabschlusspunkt mit der Anschlussdose an der Wand neu definiert wurde, kam es im November 2015 zum Beschluss von Bundestag und Bundesrat. Dieser Beschluss wird zum 1. August 2016 endlich wirksam, gilt aber nur für Neukunden. Bestandskunden, die keinen neuen Internettarif bestellen, müssen für die Herausgabe der Zugangsdaten weiterhin auf die Kulanz ihres Anbieters hoffen.

Alles, was Sie über Routerzwang und freie Routerwahl wissen müssen, finden Sie hier in unserem Routerzwang-Ratgeber.

Infografik Routerzwang

* Ausgewertet wurden bis einschließlich 30. April 2016 insgesamt 4.380 Internettarif-Abschlüsse der Telekom via PREISVERGLEICH.de. Vergleichspreise wurden im Zeitraum vom 24. bis 30. Juni erhoben. Alle Angaben ohne Gewähr. Redaktionsschluss: 30.06.2016.

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