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Großstörung bei Vodafone: Das müssen Sie wissen05.07.2016

Foto Bei Vodafone gab es einen massiven Netzausfall.Großer Ärger bei Vodafone: Mehr als 20 Stunden mussten Kunden des britischen Telekommunikationsanbieters ohne Netz auskommen. Das hieß: kein Surfen, kein Telefonieren. Woran der Ausfall lag und ob Kunden mit Schadenersatz rechnen dürfen, weiß PREISVERGLEICH.de.

Düsseldorf – Das Kabelnetz des Telekommunikationsanbieters Vodafone läuft nach einen großen Störung wieder stabil. Die überregionalen Einschränkungen in Teilen des Netzes, die über 20 Stunden andauerten, seien vollständig behoben, teilte das Unternehmen am Freitagnachmittag (1. Juli) in Düsseldorf mit. Bis zu 1,8 Millionen Haushalte hätten in den Verbreitungsgebieten des Unternehmens – das heißt in allen Bundesländern außer Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg – nicht telefonieren und surfen können. Ursache sei nach vorläufigen Erkenntnissen eine Störung im Rechnerverbund Frankfurt am Main und Berlin gewesen.

Kein Ausfall bei Mobilfunk und TV

Nicht betroffen von den Störungen waren Fernsehen und der Mobilfunk. Wie es weiter hieß, hätten die Techniker in den Rechenzentren die Hardware neu gestartet und Komponenten ausgetauscht. Dadurch habe die Zahl der betroffenen Haushalte noch am späten Donnerstagabend auf 250.000 Kunden reduziert werden können. Seit 15.00 Uhr seien alle Kunden wieder vollständig am Vodafone-Kabelnetz angeschlossen. Das Unternehmen bedauerte die Störung und entschuldigte sich zugleich bei den betroffenen Kunden.

Telekom hatte ähnliche Probleme

Erst vor zwei Wochen war es bei der Deutschen Telekom zu einem massiven Ausfall des Mobilfunknetzes gekommen. Grund war eine Datenbankfehler, der dazu geführt hatte, dass die SIM-Karten der Handys nicht mehr korrekt in das Netz eingebucht werden konnten.

Vodafone-Kunden dürfen auf Schadenersatz hoffen

Für Kunden, die durch eine verstärkte Nutzung von Mobiltelefonen erhöhte Kosten hatten, deutete eine Vodafone-Sprecherin kulante Regelungen an. Wem durch den Netzausfall tatsächlich ein Schaden entstanden ist, kann diesen auch zivilrechtlich geltend machen. Bevor man aber juristische Schritte einleitet, sollte man erst einmal das Gespräch mit dem Unternehmen suchen und den Sachverhalt detailliert schildern, rät Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Durchaus denkbar seien die folgenden Schadensfälle:

– der Selbstständige, dem ohne Internet ein Auftrag entgangen ist,
– der Privatmann, der bei Ebay seine Gebote oder Angebote nicht kontrollieren konnte,
– jemand, den in einer Vertragsangelegenheit ein wichtiger Telefonanruf nicht erreicht hat.

Mehr zum Thema erfahren Interessierte im folgenden Video:

Quelle: YouTube/Tagesschau

Text: dpa/pvg
Bild: dpa

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