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Streit um Unitymedia-Router: Das müssen Sie jetzt wissen24.05.2016

Foto Unitymedia will die Router seiner Kunden zu Hotspots umwandeln - ungefragtEinfach über die Router anderer DSL-Kunden ins Netz gehen – wie praktisch. Solche Community-WLAN-Netze sind ein Geschäft auf Gegenseitigkeit, das unabhängiger vom Mobilfunk macht. Das Problem: Internetanbieter fragen nicht immer, ob man überhaupt mitmachen will.

Düsseldorf/Köln – Der Kabelanbieter Unitymedia informiert seine Kunden derzeit per Post darüber, dass auf ihren Routern ein zweites WLAN-Netz aktiviert wird. Die gute Idee hinter den sogenannten WiFiSpots: Kunden können unterwegs über die Router der anderen Kunden ohne Zusatzkosten per WLAN ins Netz und sparen dadurch Mobilfunk-Datenvolumen.

Verbraucherschützer sehen unzulässige Vertragserweiterung

Bei Verbraucherschützern stößt die Neuerung allerdings nicht nur auf Zustimmung: Schlecht sei „die Umsetzung von Unitymedia nach Gutsherrenart“, weil die Aktivierung des Hotspots ohne Zustimmung erfolgt, kritisiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bislang schreibe das Unternehmen ihren Kabelkunden in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen vor, dass sie der Aktivierung von sich aus widersprechen müssen.

Unterbleibt der Widerspruch, wird der vom heimischen WLAN-Netz getrennte Hotspot automatisch angeschaltet. Nach Ansicht der Verbraucherschützer wird so ohne Zustimmung der Kunden ihr Vertragsverhältnis mit Unitymedia unzulässig erweitert. Zudem enthielten die WiFiSpot-Geschäftsbedingungen Klauseln, die die Verbraucherzentrale für eine unangemessene Benachteiligung der Kunden hält: Sie sehen unter anderem vor, dass Kunden die Hotspot-Nutzung nicht beeinträchtigen oder unterbinden dürfen. Auch dürfen sie die Stromversorgung des Routers nicht über längere Zeit unterbrechen.

Verbraucherschützer weisen auf Widerspruchsrecht hin

Die Verbraucherschützer raten Kunden, die der technischen Erweiterung ihres Routers zu einem Hotspot nicht zustimmen und die Hotspots der anderen Kunden nicht nutzen wollen, der geplanten Aktivierung vorsorglich zu widersprechen. Das funktioniert zum Beispiel über das Online-Kundencenter unter „Meine Produkte/Internet/WifiSpot sperren“. Unitymedia zufolge ist dort auch die erneute Aktivierung jederzeit möglich – allerdings frühestens 72 Stunden nach einer Deaktivierung.

Ähnliche Community-WLAN-Angebote gibt es auch für Kabelkunden von Vodafone Kabel Deutschland (Homespot) oder Tele Columbus/Primacom (Community WLAN) sowie für DSL-Kunden der Telekom (WLAN to go).

Weitere Informationen zum Thema liefert das folgende Video:

Quelle: YouTube/Verbraucherzentrale NRW

Text: dpa/tmn/pvg

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