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Geplantes WLAN-Gesetz: Darum ebbt die Kritik nicht ab30.12.2015

Foto Zu wenige Hotspots: Kann das geplante WLAN-Gesetz das ändern?Unterwegs mit dem Smartphone oder Handy ins Internet gehen: Für immer mehr Menschen ist das Alltag. Doch die Zahl öffentlicher Hotspots in Deutschland lässt zu wünschen übrig. Ein neues WLAN-Gesetz soll die Verbreitung nun befördern. Doch Kritiker befürchten, dass das genaue Gegenteil eintreten könnte.

Berlin – Die Stiftung Digitale Gesellschaft und andere Sachverständige haben ihre Kritik an dem von der Bundesregierung geplanten WLAN-Gesetz bekräftigt. Auch der Deutsche Anwaltverein DAV kritisierte, der Gesetzesentwurf sei nicht geeignet, die Verbreitung von öffentlichen WLAN-Zugängen zu befördern. „Ganz im Gegenteil: Er verschärft die Haftung und führt zu zusätzlichen juristischen Unsicherheiten“, heißt es in einem Beitrag des DAV. Die Novelle der Regierungskoalition war zuletzt erneut Thema bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestag.

Nach Angaben des Internet-Verbands eco kommen in Deutschland nicht einmal zwei WLAN-Hotspots auf 10.000 Einwohner. In den USA sind es gut fünf, in Großbritannien über 28 und in Südkorea mehr als 37. Mit der Novelle des Telemediengesetzes will die Regierung eine bessere Rechtsgrundlage für die Verbreitung der offenen Hotspots liefern. Der Entwurf stoße jedoch auf erhebliche Vorbehalte, weil er die Verbreitung von WLAN-Hotspots kaum fördere, sagte Gerald Spindler, Professor an der Georg-August-Universität Göttingen.

Störerhaftung im Fokus

Bei den befürchteten Rechtsunsicherheiten für gewerbliche, nichtkommerzielle und private „Nebenbei-Provider“ geht es vor allem um die sogenannte Störerhaftung. Für einen privaten Anbieter kann diese bedeuten, dass er dafür haftbar gemacht werden kann, wenn ein fremder Nutzer auch ohne sein Wissen rechtlich zweifelhafte Inhalte über seinen Zugang verbreitet. In der vorliegenden Novelle soll sie generell zwar nur gelten, wenn bestimmte Sicherungsmaßnahmen nicht erfüllt sind. Die Bedingungen werfen aber selbst viele Fragen auf, wie es heißt, und seien in vielen Fällen völlig unrealistisch.

So wird von den Anbietern gefordert, dass sie nur einen Passwort-geschützten Zugang gewähren und ihren Router vor Angriffen von außen schützen. Zudem sollen sie von jedem Nutzer eine Einwilligung unterzeichnen lassen, dass diese keine Straftaten begehen. Diese Voraussetzungen seien jedoch in den meisten Fällen völlig realitätsfern, lautet die Kritik.

Passwort-Schutz ist unpraktikabel

Verschlüsselungsverfahren seien zwar geeignet, eine unerlaubte Nutzung zu verhindern, schreibt der DAV. „Bei Hotspots, die jedermann zur Verfügung stehen, oder beim Freifunk ergeben sie keinen Sinn: Da jedermann die WLANs nutzen soll, muss der Zugangscode öffentlich sein.“ Ein Passwort-Schutz sei zudem vielfach unpraktikabel, zum Beispiel in einem Theatergebäude, erklärte Niko Härting vom DAV.

Auch das Einholen einer Versicherung der Nutzer ist nach Auffassung des Anwaltsverbands „untauglich und unzumutbar“. Er stelle alle Nutzer unter Generalverdacht und sei damit verfassungswidrig. Nach Einschätzung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik BSI ist das Risiko eines Missbrauchs über öffentliche WLAN-Hotspots ohnehin eher gering.

Text: dpa/pvg

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