Kein Routerzwang mehr: Warum Verbraucher profitieren11.11.2015
Internetnutzer können künftig frei wählen, welche Router sie nutzen. Der Beschluss im Bundestag über die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs erfolgte einstimmig. Damit sollen Internetanbieter ihren Kunden nicht länger Zugangsdaten vorenthalten und bestimmte Geräte diktieren dürfen. Was bedeutet das für den Verbraucher?
Berlin – Nicht nur wettbewerbsrechtliche Gründen sprechen gegen einen Routerzwang. Auch Verbraucher können ein Interesse daran haben, den Internet-Router in jedem Fall frei auswählen zu dürfen: Vielleicht bietet das vom Provider gestellte, vermietete oder verkaufte Gerät keine Netzwerkspeicher-Funktionen, lässt das Einprogrammieren alternativer Anbieter für die Internettelefonie (VoIP) nicht zu oder entspricht von der WLAN-Leistung her nicht den Vorstellungen des Verbrauchers.
Zwei Router sind nachteilig
Während Kunden mit Kabel- oder Glasfaseranschlüssen bisher im Prinzip keine Wahl hatten, erlauben viele DSL-Anbieter das freie Betreiben eines beliebigen Routers ohnehin schon seit langem. Unabhängig von Anbieter und Anschlussart kann man sich fast immer damit behelfen, den Wunschrouter hinter den Zwangsrouter zu „hängen“. „Der Router des Anbieters stellt dann die Verbindung ins Internet her und übernimmt zumeist auch die Telefonie“, erklären Telekommunikationsexperten.
„Der zweite Router vermittelt die Internetverbindung ins Heimnetzwerk, stellt das WLAN-Netzwerk bereit und streamt Medieninhalte oder verteilt Dateien“, so die Experten weiter. Nachteilig an dieser Konstellation sei aber der zusätzliche Platz- und Stromverbrauch. Außerdem kämen manche Internet-Anwendungen mit den hintereinandergeschalteten Routern nicht zurecht.
So funktioniert alles mit nur einem Gerät
Wesentlich eleganter ist es, wenn man die Zugangsdaten für Internetzugang und VoIP-Telefonie – wie es der Gesetzentwurf vorsieht – vom Anbieter direkt erhält, in den Wunschrouter eingeben kann und kein zweites Gerät parallel laufen muss. Das Einstellungsmenü seines Routers erreicht man oft über das Eintippen von 192.168.2.1 in der Adresszeile des Browsers. Dann sucht man den Punkt „Internet“, „Internetzugang“ oder ähnlich und gibt dort seinen Benutzernamen und das Passwort ein.
Gleiches gilt für die Telefonie-Zugangsdaten unter „Telefonie“, „Sprache“, „SIP“ oder ähnlich. Diese bestehen meist aus der vergebenen Rufnummer und einem Passwort. Zusätzlich müssen noch diverse Einstellungen rund um das für die VoIP-Telefonie eingesetzte SIP-Protokoll vorgenommen werden. Hier helfen manchmal selbst bei Routerzwang die Hotline oder die Support-Seiten des Anbieters weiter, berichten die Experten. „Auch in den Tiefen des Internets können Betroffene fündig werden.“
Mehr über den Routerzwang erfahren Neugierige im folgenden Video:
Quelle: YouTube/TecTime TV – Zeit für Technik
Text: dpa/tmn
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