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Ende des Routerzwangs

Ende des RouterzwangesMit dem 01.08.2016 endet offiziell der Routerzwang in Deutschland. Die Internetnutzer haben somit die Möglichkeit ihren DSL Router frei zu wählen. Dabei können Sie weiterhin das bislang vorgeschriebene Leihgerät des Anbieters nutzen oder sich ab sofort einen eigenen Router im (Online-) Fachhandel kaufen.

Wo liegen die Vorteile für mich als Verbraucher?

Die Abschaffung des Routerzwangs erhöht den Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche. Dies hat in der Regel Preissenkungen zur Folge, von denen letztlich die Verbraucher profitieren. Zudem ist man als Kunde nicht mehr verpflichtet, eine bestimmte Marke wie z. B. die Fritzbox zu nutzen, sondern kann das Endgerät nach einen Anfordungen auswählen.

Zugangsdaten zur Routereinstellung

Die Zugangsdaten zur Einstellung Ihres Routers muss Ihnen Ihr Provider unaufgefordert mitteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Neukunde oder Bestandskunde sind. Übermittelt werden Daten zur Breitband- und IP-Telefonie. Da einige Anbieter noch an der Umsetzung der gesetzlichen Regelung arbeiten, gibt es im Folgenden den Stand vom 29.07.2016. Dieser listet zunächst die Großanbieter. Ziel der Marktteilnehmer ist, die Vorgaben fristgerecht umzusetzen. Herausforderungen bestehen hier u. a. noch bei den Kabelnetzbetreibern, da diese Kabel-Router nutzen.

Vodafone

Vodafone GmbH

Zugangsdaten werden unaufgefordert übermittelt

o2

o2 Telefónica

Zugangsdaten-Übermittlung in Umsetzung

1&1

1&1 Internet AG

Zugangsdaten werden unaufgefordert übermittelt

Kabel Deutschland

Vodafone Kabel Deutschland

Zugangsdaten-Übermittlung sobald möglich

Deutsche Telekom

Deutsche Telekom AG

Zugangsdaten werden unaufgefordert übermittelt. Ausnahmen möglich.

Congstar

Congstar

Zugangsdaten werden unaufgefordert übermittelt

EWE

EWE AG

Zugangsdaten-Übermittlung in Umsetzung

M-net

M-net GmbH

Zugangsdaten-Übermittlung in Umsetzung

Tele Columbus

Tele Columbus AG

Zugangsdaten-Übermittlung in Umsetzung

Primacom

PrimaCom GmbH

Zugangsdaten-Übermittlung in Umsetzung

Netcologne

NetCologne GmbH

Zugangsdaten-Übermittlung in Klärung.

Unitymedia

Unitymedia GmbH

Zugangsdaten werden unaufgefordert übermittelt

FAQ rund um das Thema Routerzwang

In unserem FAQ-Bereich werden wichtige Fragen zum Thema Routerzwang und der Übermittlung der Router-Zugangsdaten beantwortet. Hier erfahren Sie auch, worauf Sie bei einem eigenen Router achten sollten.

Aktuelle Studie zum Routerzwang

Bei der Deutschen Telekom AG war es unlängst möglich, auch den eigenen Router zu nutzen. Eine aktuelle Studie von PREISVERGLEICH.de zeigt „Verbraucher kaufen lieber einfach und teuer“. Untersucht wurden ca. 4380 Internetanschluss-Tarife der Telekom, die über PREISVERGLEICH.de zustande gekommen sind. Zur Studie gelangen Sie hier: Routerzwang: Warum kaufen Verbraucher lieber teurer?



Hinweis: Sobald aktuelle Daten hinsichtlich der Übermittlung der Router-Zugangsdaten zur Verfügung stehen, werden obige Daten aktualisiert.

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