Es wurde gesetzlich geregelt (§46 TKG), dass Verbraucher im Falle eines Umzuges ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung des bestehenden DSL-Vertrages haben, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Kann der Anbieter Ihnen die vertraglich vereinbarte Leistung an Ihrer neuen Anschlussadresse nicht anbieten, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats.
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